Das Bauprojekt der Wertinvest von Michael Tojner am Heumarkt in Wien braucht wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Revision eines diesbezüglichen Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zurückgewiesen.
Heißt übersetzt: Sowohl das Vorhaben „Heumarkt Neu 2021“ (also die höhere Variante) als auch das Vorhaben „Heumarkt Neu 2023“ (die niedrigere Variante) sind laut Verwaltungsgerichtshof UVP-pflichtig.
Entscheidung über „Rote Liste“
Interessant ist die Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt deshalb, weil dieser Tage auch das Welterbekomitee in Busan (Südkorea) unter anderem zum Thema Heumarkt tagt. Das Bauprojekt, das das Areal Hotel Intercontinental/Eislaufverein/Konzerthaus umfasst, stößt seit Jahren auf Unmut der Welterbeschützer. Denn das Vorhaben beinhaltet auch Hochhaustürme, die den UNESCO-Experten trotz mehrfacher Abänderungen immer noch ein Dorn im Auge sind. Seit 2017 befindet sich das historische Zentrum Wiens deshalb auf der „Roten Liste“ der Welterbestätten.
Ob Wien von dieser „Roten Liste“ gestrichen wird, wird aktuell in Busan besprochen. Die Entscheidung dazu soll am Montag fallen.
Wertinvest sieht „Chance“
Von der Wertinvest heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme: „Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinen Entscheidungen nun klargestellt, dass für die vorgelegte Projektvariante ein vereinfachtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen ist.“ Wichtig sei dem Immobilienentwicklungsunternehmen aber auch „die Einordnung der Entscheidungen“: „Der VwGH hat das Projekt nicht inhaltlich beurteilt oder abgelehnt“, heißt es dazu.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof werde zur Kenntnis genommen und die Klarstellung zum vereinfachten UVP-Verfahren werde als Chance gesehen, „Rechtssicherheit Rechtssicherheit für die vorgelegte Projektvariante zu schaffen“.